Heirat: Schuh und Blumen - was bringt eine Ehe?
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Frisch verliebt: Was bringt eine Heirat?

von Redaktion

Mitunter geht es über das Online-Dating doch ganz schnell: Zwei haben sich gefunden, verliebt und streben eine feste Beziehung an. Auch das Thema Heiraten kann dann und wann zur Gretchenfrage werden. Es ist auch nicht ungewöhnlich, dass eine sehr lange Beziehungsphase und eine Verlobung sozusagen ausfallen und beide Verliebten einfach so schnell wie möglich heiraten wollen.

Eine Hochzeit löst romantische Gefühle aus, doch der Bund fürs Leben, den zwei schließen, ist mehr als nur ein rauschendes Fest und die kirchlich/rechtliche Versicherung, dass beide Partner fortan offiziell zueinander gehören. Es gilt, weitaus mehr zu bedenken, wenn es um die Eheschließung geht. Dazu gehören: Finanzen, steuerliche Aspekte, Rechte und Pflichten in einer Ehe, gegenseitige Verantwortung, Kinder (Kinderwunsch oder bereits vorhandene Kinder).

Die Ehe als lebenslanges Bekenntnis und tiefste Verbindung zum Partner

Wenn zwei sich das Ja-Wort geben, dann bekundet dies den Willen beider Partner zu einem gemeinsamen Leben, zur gemeinsamen Verantwortung und den Grundstein für die Familiengründung. Mit der Hochzeit verbinden sich zwei Menschen nicht nur untereinander, sondern auch nach außen in einer besonderen Weise. Treue, die gegenseitige Versorgung im Alter, der Zusammenhalt in guten wie in schwierigen Zeiten sind Werte, die in der Ehegemeinschaft zählen. Die Ehe schließt moralisch weitere Liebes- und sexuelle Beziehungen aus und soll signalisieren: Er oder sie ist der, mit dem ich für immer Tisch und Bett teilen möchte.

Soweit die Theorie, in der Praxis sieht es etwas anders aus, wie die jährlichen Scheidungsstatistiken zeigen. Auch die offene Ehe wird von einigen Verheirateten praktiziert. Hier haben die Ehepartner vereinbart, auch sexuelle oder Liebesbeziehungen mit anderen Personen zu praktizieren.

Die Ehe als schutzwürdige Institution mit vielen Vorteilen

Ehe und Familie stehen unter besonderem gesetzlichen Schutz. Die Ehe wird vom Gesetzgeber als Fundament für die Gesellschaft gesehen. Nach dessen Ansicht bietet sie das beste Umfeld für Kinder. Mitunter heiraten Paare auch heute noch, wenn Kinder unterwegs sind, um das Stigma unehelicher Kinder zu umgehen.

Der Schutz von Ehe und Familie ist gesetzlich im Grundgesetz sowie im Familienrecht definiert. Das Eherecht ist Teil des Familienrechts. So sind Erbfolge, finanzielle Absicherung, Krankheit und Altersvorsorge von Eheleuten geregelt und es ergeben sich zahlreiche weitere, auch geldwerte Vorteile, für die Ehepartner.

Rechtliche Aspekte, die mit der Heirat einhergehen

Hochzeit ja oder nein?

Es finden sich zahlreiche gesetzliche Regelungen speziell für Eheleute. Anfangen beim Namensrecht bis hin zu Altersversorgung und Erbfolge. Daraus ergeben sich Vorteile, die unverheiratete Paare nicht haben. Hier die wichtigen rechtlichen Aspekte der Ehe im Überblick:

  • Namensrecht: Zunächst sollten sich beide Partner Gedanken über den gemeinsamen Nachnamen machen. Ganz klassisch ersetzt die unverheiratete Frau ihren Geburtsnamen durch den Namen des Ehemannes. Mann oder Frau (nicht beide gemeinsam) können auch ihren Geburtsnamen und den Namen des neuen Ehepartners als Doppelnamen tragen. Weiterhin können beide Ehepartner ihre bisherigen Namen behalten.Der Gesetzgeber unterscheidet hier jedoch in den so genannten Familiennamen, der in der nächsten Generation weitergeführt und weitergegeben wird und in den Begleitnamen, welcher lediglich angehangen wird. Diese Regelung ist speziell für aus der Ehe hervorgehende Kinder von Bedeutung. Kinder erhalten grundsätzlich den Familiennamen, der schon bei der Eheschließung feststehen muss. Außer nach einer Scheidung oder Trennung ist ein festgelegter Familiennamen nicht mehr änderbar.
  • Zugewinngemeinschaft oder Ehevertrag: Wenn zwei eine Ehe eingehen, ist zu vereinbaren, wie Geld- und Vermögenswerte zu verwalten sind. Hier können sich die Heiratswilligen für die klassische Variante der Zugewinngemeinschaft oder auch für einen Ehevertrag entscheiden.Die Zugewinngemeinschaft bildet den gesetzlichen Stand der Gütertrennung ab, was bedeutet, dass jeder Ehepartner sein Vermögen behält und selbst verwaltet. Im Falle einer Scheidung/Trennung wird dann der so gennannte Zugewinnausgleich durchgeführt. Hier werden Anfangs- und Endvermögen der jeweiligen Ehepartner gegenübergestellt. Ergibt die Differenz der beiden Beträge einen Zugewinn bei einem der beiden Partner, so ist die Hälfte des Zugewinns an den anderen Partner zu zahlen.Der Ehevertrag ist die freiwillige Alternative zur Zugewinngemeinschaft. Dieser Vertrag regelt alle finanziellen Angelegenheiten wie Vermögensaufteilung, Unterhaltszahlungen und Altersvorsorge bis ins Detail und nach den Wünschen der Ehepartner. Er empfiehlt sich, wenn große Unterschiede in den Vermögenverhältnissen der Eheleute bestehen, aber auch bei Selbstständigen und Unternehmern. Gerade hinsichtlich Erbanteilen im Falle des Todes eines Ehepartners sowie bei Scheidung können sich Verheiratete mit einem Ehevertrag optimal absichern und ersparen sich Zeit, Aufwand und langwierige Prozesse. Ein Ehevertrag muss notariell beglaubigt sein, damit er rechtsgültig ist. Die Ausarbeitung obliegt einem Rechtsanwalt oder dem Notar und ist wie die notarielle Beglaubigung mit Kosten verbunden. Eheverträge müssen nicht unbedingt zum Zeitpunkt der Hochzeit geschlossen werden, sie können auch im Laufe der Ehe oder noch kurz vor einer Trennung vereinbart werden.
  • Gegenseitige Unterhaltspflicht bei Eheleuten: Laut Gesetz müssen Eheleute sich gegenseitig Unterhalt leisten. Das bedeutet, dass der Ehepartner, der mehr Geld zur Verfügung hat, den anderen mit wenig oder gar keinem Einkommen finanziell unterstützt. Unterhalt macht sich in der Ehe aber nicht nur an Geld fest, auch die Haushaltsführung oder die Kindererziehung eines Ehepartners fallen unter den Begriff der gegenseitigen Unterhaltspflicht. Im Fall einer Scheidung können die Partner Trennungsunterhalt und/oder Kindesunterhalt geltend machen.
  • Rechte in Bezug auf Kinder: Werden innerhalb der Ehe Kinder geboren, so gilt der Ehemann gesetzlich automatisch als Vater, auch wenn er nicht der biologische Erzeuger ist. Bei Kindern aus der Ehe gilt zudem für beide Ehepartner das gemeinsame Sorgerecht. Bringt einer der beiden ein Kind mit in die Ehe, so ist der andere Ehepartner zur Stiefkindadoption berechtigt. Für die Adoption eines fremden Kindes ist die eheliche Gemeinschaft hingegen keine Voraussetzung.
  • Kostenlose Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung: Ist das Einkommen eines Ehepartners sehr gering, kann er sich kostenlos in der Krankenversicherung des anderen mitversichern lassen. In der sogenannten Familienversicherung sind außerdem leibliche, Stief- und Adoptivkinder kostenfrei mitversichert.
  • Auskunftsrecht bei Krankheit: Ehepartner werden gesetzlich als Angehörige gestellt. Das bedeutet im Falle eines Krankenhausaufenthaltes, dass der Ehepartner Auskunft über den Gesundheitszustand und auch in kritischen Situationen, anders als Freunde oder Beziehungspartner, Zutritt zum Kranken erhält.
  • Erbfolge-Regelung & Hinterbliebenenschutz: Die gesetzliche Erbfolge sieht im Todesfall eines Ehepartners automatisch den überlebenden Partner als Erbberechtigten an, wenn kein Testament vorliegt. Lebte das Paar in einer Zugewinngemeinschaft und sind erbberechtige Kinder vorhanden sind, bekommt der überlebende Partner die Hälfte des Nachlasses.Der überlebende Partner kann zudem eine Hinterbliebenenrente (Witwen-/Witwerrente) beantragen, wenn der verstorbene Partner in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.

Steuerliche Aspekte für Verheiratete

Verheirateten bietet der Fiskus die Zusammenveranlagung und somit Möglichkeiten zur Steuerersparnis an. Dazu gehören der Wechsel in günstigere Steuerklassen, das so genannte Ehegattensplitting, die Verdopplung des Steuerpauschbetrages, höhere Freibeträge bei den Höchstsummen für Versicherungsbeiträge zur Altersvorsorge und die Teilung von steuerlichen Verlusten.

Erbschafts- und Schenkungssteuer liegen bei verheirateten Personen deutlich niedriger als bei Unverheirateten. Zudem können sich Eheleute gegenseitig etwas verschenken oder vererben und dabei vom steuerlichen Freibetrag in Höhe von 500.000 Euro profitieren.

Die Steuerfrage ist nicht unerheblich und wird oft in die Entscheidung für oder gegen eine Heirat einbezogen. Auch soll es Menschen geben, die sich bewusst und in erster Linie aus steuerlichen Gründen für eine Ehe entscheiden.

Beweggründe für die Heirat gut analysieren

Sich einfach mal in das Abenteuer Ehe stürzen, das funktioniert vielleicht in TV-Sendungen wie „Hochzeit auf den ersten Blick“. Im realen Leben sollte dieser Schritt wirklich gut überlegt sein. Männer und Frauen können gleiche aber auch sehr unterschiedliche Beweggründe haben. Ist es eher die romantische Vorstellung an ein rechtlich abgesichertes Leben zu zweit, das auch durch den Event der Hochzeit mit Brautkleid und großer Feier wesentlich geprägt wird? Oder spielen finanzielle Vorteile eine besondere Rolle? Besteht ein Kinderwunsch oder bringen die Partner schon Kinder mit in die Ehe? Geht es um den Status der Ehe und die Präsentation nach außen?

Welche Einstellungen und Werte vertreten die Partner? Lassen diese sich mit dem Bund der Ehe vereinbaren? Wiegen die finanziellen Vorteile so groß, dass die Eheschließung ein wirklich guter Deal für beide ist, bei dem auch die Beziehung noch einen bedeutenden Stellenwert hat? Rechnen kann in keinem Fall schaden.

Auch vor der Heirat schon an eine mögliche Trennung/Scheidung denken

Logisch, vor der Heirat will niemand schon an eine Trennung oder Scheidung denken. Doch wie das Leben zeigt, wird mittlerweile genauso viel geheiratet wie Scheidungen stattfinden. Und eine hundertprozentige Sicherheit, dass Liebe und Beziehung unendlich halten, gibt es nun einmal nicht. Scheidungen können langwierig und teuer sein, das nachfolgende Leben beeinträchtigen und für Kinder aus der Ehe zu einer Zerreißprobe werden. Eheverträge und finanzielle Absicherungen durch Rücklagen fangen schon einen Großteil möglicher Schwierigkeiten auf.

Fazit: „Lohnt“ sich eine Ehe?

Liebe geht auch ohne Trauschein, wobei dieser allerdings zahlreiche, finanzielle Vorteile eröffnet. Blitzhochzeiten sind meist zum Scheitern verurteilt, darum gilt das alte Sprichwort: Drum prüfe, wer sich ewig bindet… Es geht nichts über eine intensive Kennenlernphase, denn nur Verliebtsein reicht für eine Heirat nicht aus. Andererseits ist auch die Dauer einer bereits bestehenden Beziehung nicht unbedingt ein Indiz für eine glückliche Ehe. Vielmehr kommt es auf die Beweggründe für die Ehe an. Sind diese hervorragend miteinander vereinbar und bringen finanzielle, rechtliche und steuerliche Vorteile wie auch die Liebe und das Verhältnis zum Partner unter einen Hut, dann stehen die Chancen auf eine glückliche Ehe recht gut. Allerdings gibt es keine Garantie, dass die Ehe für immer hält. Aber die Ehe ist auch keine Einbahnstraße oder ein Zufluchtsort, sondern eine Verbindung, die auf Gegenseitigkeit beruht und am Leben gehalten werden will.

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