Singlebörsen kündigen

Symbolfoto Urteile und Rechtshinweise

Kostenlose und kostenpflichtige Singlebörsen stehen in den Vergleichen immer wieder auf dem Prüfstand. Alles hat seine Vor- und Nachteile. Jeder muss hier für sich selbst abwägen, ob er für gewisse Leistungen in Singlebörsen Geld ausgeben möchte oder nicht. Kostenpflichtige Singlebörsen werden von vielen Singles als seriöser bewertet, was die Echtheit der Profile betrifft. Doch eine Garantie auf das erhoffte Singleglück oder einen reizvollen Flirt bzw. das heiße Abenteuer gibt es auch bei kostenpflichtigen Singlebörsen nicht.

Eine Reihe von Portalen bieten sowohl eine kostenfreie Basismitgliedschaft als auch die kostenpflichtige Premiummitgliedschaft mit einem größeren Funktionsumfang an. Wer sich für eine kostenpflichtige Mitgliedschaft entscheidet, sollte im Vorfeld wissen, für welche Leistungen er zahlt, wie sich die Kündigungsfristen gestalten und wie die Kündigung von statten geht. Dazu reihen sich weitere Fragen wie automatische Verlängerung des Vertrages, Rückerstattung von Beiträgen, etc. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf zu achten ist und wie Sie eine Singlebörsen Mitgliedschaft kündigen. Obwohl das einfach sein sollte, erschweren viele Singlebörse den Nutzern die Kündigung. Das bemängeln unter anderem die Verbraucherzentralen.

Arten von Mitgliedschaften: Basis, Premium, Schnupperabo

Kostenlose Singlebörse – Damit werben viele Portale, auch die kostenpflichtigen Singlebörsen. Hier kommt es auf die Art der Mitgliedschaft an, ob Singles zahlen müssen oder nicht. Die Basismitgliedschaft ist kostenfrei, dafür stehen jedoch nicht alle Funktionen uneingeschränkt zur Verfügung. Je nach Portal können nur zahlende Mitglieder z. B. Nachrichten versenden.

Die Premiummitgliedschaft beinhaltet verschiedene User-Funktionen, wobei auch hier wieder einzelne Extra-Bausteine zusätzlich buchbar sind. Für die Premiummitgliedschaft wird ein bestimmter Monatsbeitrag fällig, der sich durch optional zubuchbare Extras noch erhöhen kann. Da jede Singlebörse ihre eigene Kostenstruktur hat, sollten die AGB vor Abschluss eines Vertrages genau studiert werden. Die Beiträge werden entweder monatlich per Lastschrift vom Konto des Mitglieds abgebucht oder es wird ein Jahresbeitrag erhoben. Verschiedene Portale bieten ihren zahlenden Mitgliedern auch die Möglichkeit, ihr Mitgliedskonto mit Coins (virtuelles Geld) aufzuladen, die dann für die Inanspruchnahme von Leistungen verrechnet werden.

Kostenpflichtige Singlebörsen werben auch gerne mit dem Schnupperabo zum Testen, bei dem der Mitgliedsbeitrag entweder für einen bestimmten Zeitraum entfällt oder aber zu einem reduzierten Betrag angeboten wird. Das Schnupperabo sieht jedoch eine fristgerechte Kündigung vor, ansonsten wandelt es sich in eine kostenpflichtige Premiummitgliedschaft, die zwischen 6 und 24 Monate weiterläuft. Da Mitglieder gerne die Kündigung vergessen, übersehen oder schlichtweg einfach das Kleingedruckte nicht gelesen haben, kommen hier mitunter hohe Kosten auf sie zu.

Kostenfreie Mitgliedschaft – Singlebörse kündigen

Die Basismitgliedschaft ist in nahezu allen Singlebörsen einfach und ohne Einhaltung von Fristen also jederzeit zu beenden. Bei den meisten Portalen wird dazu einfach der Account bzw. das Profil gelöscht. Dazu finden sich entsprechende Anleitungen auf der jeweiligen Plattform. Einige Portale löschen die Profile und somit auch die Mitgliedschaft auf Anfrage und manuell, hier genügt eine E-Mail an den Betreiber mit der Bitte, den Account zu löschen. Wir empfehlen zur Sicherheit schon vor der Löschung, das eigene Profil sowie hochgeladene Bilder der eigenen Person selbst zu entfernen, da man nie weiß, was tatsächlich noch im Netz hängenbleibt.

Kostenpflichtige Mitgliedschaft: Singlebörse kündigen

Entsprechend der Angaben in den Vertragsbedingungen können Sie fristgerecht und ordentlich ohne Nennung von Gründen zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich kündigen. Auch innerhalb der 14-tägigen gesetzlichen Widerrufsfrist für Fernabsatzverträge können Sie noch aus dem Vertrag aussteigen. Eine außerordentliche Kündigung ist hingegen nur dann möglich, wenn der Singlebörsenbetreiber, also Ihr Vertragspartner, seinen Leistungspflichten aus dem Vertrag nicht oder unzureichend nachkommt oder die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist oder ganz fehlt. Wenn Sie außerordentlich kündigen, sind Sie in der Beweispflicht, gerade in Bezug auf fehlerhafte Leistungserbringung ist das schwierig, versuchen Sie nach Möglichkeit Protokoll bei Problemen zu führen und beanstanden Sie fehlerhafte Funktionen direkt und schriftlich per Mail.

Singlebörsen: Kündigung nicht mehr generell per Schriftform erforderlich

Achtung: Seit einiger Zeit reicht für eine Kündigung auch die Textform. Das schließt anders als vorher E-Mails ein. Allerdings ist ein Nachweis für den Versand bzw. Erhalt der Kündigung sinnvoll. Die Textform ist jedoch nur dann ausreichend, wenn der Anbieter darauf in seinem Vertrag/den AGB explizit hinweist oder die Mitgliedschaft nach dem 1. Oktober 2016 geschlossen ist.

Singlebörsen: Vor der Anmeldung werden die Weichen für die Kündigung gestellt

Wer eine kostenpflichtige Mitgliedschaft in einer Singlebörse bevorzugt, sollte sich die Vertragsbedingungen, den Leistungsumfang, die Kündigungsfristen und Voraussetzungen der Kündigung vorher genau ansehen. Diese Fragen sind relevant:

  • Steht der Leistungsumfang im Verhältnis zur Monats/Jahresgebühr?
  • Gibt es ein Baukasten-System, bei dem ich Leistungen nach meinem Nutzerverhalten optional zubuchen kann oder muss ich für Leistungen bezahlen, die ich gar nicht nutzen will oder gebrauchen kann?
  • Wie gestaltet sich die Vertragslaufzeit. Muss ich für ein Jahr abschließen oder nur für einige Monate bzw. einen Monat?
  • Welche Kündigungsfristen sind zu beachten? Verlängert sich die Mitgliedschaft nach Vertragsablauf automatisch ohne Kündigung und um welchen Zeitraum?
  • Existieren Formvorschriften: Schriftliche Kündigung per Post, Kündigung per Mail oder Fax ausreichend?

Finden Sie unklare, schwammige, vage Aussagen zu den Kündigungsmodalitäten so sind diese nichtig, auch eine versteckte Widerrufsbelehrung ist nicht zulässig. Prüfen Sie alle Aspekte vorher genau, um die Spreu vom Weizen zu trennen.

Bei Schnupperabos sollten Sie die Kündigungsfrist immer im Auge haben, denn diese ist bewusst sehr kurz gehalten und beträgt nur wenige Tage vor Ablauf des Abos. Ohne intelligente Erinnerung an den Termin wird dieser gerne vergessen und die Mitgliedschaft läuft zum höheren oder vollen Preis weiter.

Vergleichen Sie Preise und Leistungen bei verschiedenen Singlebörsen und beziehen Sie auch kostenfreie Basismitgliedschaften in den Vergleich ein. Oftmals kann eine Basismitgliedschaft ausreichen, um neue Kontakte zu knüpfen, denn wahre Liebe findet nach wie vor im realen Leben statt.

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